Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfsbedingungen

  1. Unsere Preise sind Tagespreise/Monatspreise die mit dem Vermieter mündlich abgesprochen werden. Im Tagespreis enthalten sind die Energiekosten. Bei monatlicher Anmietung wird der Strompreis entsprechend den aktuellen Strompreisen wohnungsweise verrechnet. Die Endreinigung pro Buchung wird genauso wie der Strompreis bei monatsweiser Anmietung, separat auf der Rechnung ausgewiesen. Buchungszeitraum und Preise werden mit dem Vermieter persönlich abgesprochen und vereinbart.

  2. Der Vertrag inklusive evtl. Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den Vertrag oder die vom Eigentümer versandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.

  3. Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung auch früher, bzw. später.

  4. Die im Vertrag vereinbarte Personenzahl darf nicht ohne schriftliche Zustimmung überschritten werden. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 € pro Person und angefangenen Tag zu vergüten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weiter- oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

  5. Der Mietpreis ist bei Anreise zu entrichten oder rechtzeitig (Zahlungseingang 7 Tage vor Anreise) auf unser Konto zu überweisen. Eine Anzahlung wird erhoben, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.

  6. Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Vermieter muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung des gebuchten Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter ist also verpflichtet somit 80 % des Mietzinses pauschal zu zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzt. Daher ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen.

  7. Eine Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag soweit wie möglich persönlich oder durch dem Vermieter vertraute Personen.

  8. Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet, etwaige Beschädigung oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, damit Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsmäßig vorgefunden hat.

  9. Der Mieter ist während der Mietdauer für die Ferienwohnung/Außenbereich für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung entsprechend den Vorgaben der Stadt Burghausen verantwortlich. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden sind unverzüglich dem Vermieter telefonisch bzw. per E-mail zu melden. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden durch den Vermieter auf Kosten des Mieters veranlasst.

  10. Eine Waschmaschinen-/Trocknernutzung darf bis maximal 20.00 Uhr erfolgen.

  11. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten , da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen unter Umständen zugesichert wird, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle des Zuwiderhandelns drohen dem Mieter daraus ganz erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

  12. Die Verwendung von offenem Feuer ist strikt verboten und muss mit dem Vermieter rückbesprochen werden.

  13. Wir bitten die Nachtruhe im Innen- und Außenbereich ab 22.00 Uhr einzuhalten

  14. Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen: sämtliche Räume, Balkone, Terrassen besenrein; Mülleimer entleert und Müll ordnungsgemäß entsorgt; sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen eingeräumt; Geschirrspüler und Waschmaschinen und -trockner nebst Flusensieb geleert und gereinigt; sämtliche Türen und Fenster verschlossen; bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

  15. Die gesonderte, dem Mietvertrag beigefügte "Vereinbarung zur Nutzung des Internetzuganges" und die vom Mieter zwingend zu beachtenden Pflichten/Unterlassungen ist Bestandteil des Mietvertrages.

  16. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es ist von den Vertragsparteien schriftlich etwas Entsprechendes vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stell der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerden vereinbart worden wären. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz für der Ferienwohnungen in Burghausen zuständige Gericht.